Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - L 2 VG 46/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12936
LSG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - L 2 VG 46/21 (https://dejure.org/2023,12936)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.03.2023 - L 2 VG 46/21 (https://dejure.org/2023,12936)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. März 2023 - L 2 VG 46/21 (https://dejure.org/2023,12936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,12936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 60 Abs 1 S 3 BVG, § 60 Abs 1 S 1 BVG, § 60 Abs 1 S 2 BVG, § 67 Abs 1 SGG, § 1 OEG
    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - rückwirkende Leistungsgewährung - unverschuldete Verhinderung einer früheren Antragstellung - keine Entschuldigung einer fehlenden Gesetzeskenntnis - Veröffentlichung von Gesetzen im Bundesgesetzblatt - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OEG § 1 Abs. 1 S. 1; BVG § 60 Abs. 1 S. 1-3
    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung nach dem OEG ; Beginn der Entschädigungsleistungen; Anforderungen an das Vorliegen einer unverschuldeten Verhinderung zur früheren Antragstellung

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - L 2 VG 46/21
    Das Bundessozialgericht hat in einem relativ aktuellem Urteil vom 16. März 2016 (B 9 V 6/15 R ) klargestellt, dass die erweiterte Rückwirkung des Antrags nach § 60 Abs. 1 Satz 3 BVG aufgrund ihres Ausnahmecharakters eng handzuhaben ist.

    Später liegende Zeiträume sind insoweit ohne Belang (vergleiche BSG, Urteil vom 16. März 2016 aaO Rn. 25.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2015 - L 13 VH 5/13
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - L 2 VG 46/21
    Danach schließt Krankheit ein Verschulden nur aus, wenn der Beteiligte so schwer erkrankt ist, dass er nicht selbst handeln und auch nicht einen anderen beauftragen kann (vergleiche zu der Rückwirkung nach § 60 Abs. 1 Satz 3 BVG, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2015, L 13 VH 5/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht