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LSG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - L 2 VG 46/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 60 Abs 1 S 3 BVG, § 60 Abs 1 S 1 BVG, § 60 Abs 1 S 2 BVG, § 67 Abs 1 SGG, § 1 OEG
Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - rückwirkende Leistungsgewährung - unverschuldete Verhinderung einer früheren Antragstellung - keine Entschuldigung einer fehlenden Gesetzeskenntnis - Veröffentlichung von Gesetzen im Bundesgesetzblatt - ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OEG § 1 Abs. 1 S. 1; BVG § 60 Abs. 1 S. 1-3
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung nach dem OEG ; Beginn der Entschädigungsleistungen; Anforderungen an das Vorliegen einer unverschuldeten Verhinderung zur früheren Antragstellung
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 11.05.2021 - S 2 VG 46/21
- SG Lübeck, 11.05.2021 - S 9 VG 164/19
- LSG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - L 2 VG 46/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R
Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - L 2 VG 46/21
Das Bundessozialgericht hat in einem relativ aktuellem Urteil vom 16. März 2016 (B 9 V 6/15 R ) klargestellt, dass die erweiterte Rückwirkung des Antrags nach § 60 Abs. 1 Satz 3 BVG aufgrund ihres Ausnahmecharakters eng handzuhaben ist.Später liegende Zeiträume sind insoweit ohne Belang (vergleiche BSG, Urteil vom 16. März 2016 aaO Rn. 25.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2015 - L 13 VH 5/13
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - L 2 VG 46/21
Danach schließt Krankheit ein Verschulden nur aus, wenn der Beteiligte so schwer erkrankt ist, dass er nicht selbst handeln und auch nicht einen anderen beauftragen kann (vergleiche zu der Rückwirkung nach § 60 Abs. 1 Satz 3 BVG, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2015, L 13 VH 5/13).